Anträge und Wegweiser zur Unterstützung

Auf unserem Weg mit Diagnosen haben wir gelernt, wie wichtig es ist, die richtigen Anträge zur richtigen Zeit zu stellen. Diese Seite soll Ihnen als Wegweiser dienen, damit Sie wissen, welche Anträge wo gestellt werden sollten und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Wir teilen unsere Erfahrungen, damit Sie nicht allein suchen müssen.

Der erste Schritt: Wichtige Anträge verstehen

Als Eltern von Kindern mit Diagnosen sind wir oft mit einer Flut von Informationen und Formularen konfrontiert. Es ist entscheidend zu wissen, welche Anträge existieren und wofür sie gut sind. Ob es um die Anerkennung eines Pflegegrades, die Beantragung von Hilfsmitteln oder finanzielle Unterstützung geht – wir zeigen Ihnen, wo Sie anfangen können und welche Stellen Ihnen helfen.

Pflegegrad

Ein Pflegegrad kann beantragt werden, wenn ein Kind im Alltag mehr Unterstützung benötigt als ein gesundes Kind gleichen Alters.

Gerade bei Dieagnosen wie Morbus Hirschsprung, Herzfehlern oder Stoma kann ein erhöhter Pflegebedarf bestehen.

Der Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt. Diese beauftragen dann den Medizienischen Dienst, der den Unterstützungsbedarf prüft.

Unser Tipp: Antrag frühzeitig stellen, da die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen kann und Ihr rückwirkend zum Monat der Antragsstellung auch das Pflegegeld erhalten könnt.

Als wir den Termin mit dem Medizinischen Dienst hatten, kam eine sehr nette Dame, die nach folgenden Dingen geschaut hat:

- wie selbstständig ist Sie

- welche Art von Unterstützung benötigt Sie

- wie hoch ist der Aufwand von uns als Eltern

Natürlich kamen noch mehr Fragen, aber wir mussten hier im Vorfeld schon einiges ausfüllen, was die Befragung vereinfachte.

Seid ehrlich zu den Mitarbeitern des MD. Verschönert die Situation nicht und haltet am Besten Arztberichte bereit.

 

Wir haben direkt am Ende der Begutachtung gesagt bekommen, dass wir Pflegegrad 3 erhalten.

Die Kinder werden bis Sie 18 Monate alt sind automatisch einen Grad höher eingestuft, danach aber auch direkt wieder um einen Grad heruntergestuft.

Durch den Pflegegrad erhalten wir natürlich das Pflegegeld, das uns ermöglicht hat, dass ich vorerst in Elternzeit bleiben kann und nicht nebenbei arbeiten muss. Außerdem kann man durch den Pflegegrad die Fahrtkostenerstattung bei der Krankenkasse beantragen. Gerade bei weiten Strecken, wie bei uns nach Leipzig, München etc. entlastet uns das finanziell sehr.

Man kann aber auch noch Pflegedienste in Anspruch nehmen, ob für die Hilfe im Haushalt, die Betreuung oder sonstige Unterstützung.

Außerdem gibt es die Möglichkeit von Verhinderungspflege und Zuschüsse für Hilfsmittel. Welche Leistungen genutzt werden, hängt von der individuellen Situation ab.

Beachtet unbedingt folgendes: Ihr müsst halbjährlich ein Pflegeberatungsgespräch erhalten, ansonsten kann euch das Pflegegeld gestrichen werden.

 

Unsere Anlaufstellen waren hier:

SOMA e.V.

Der Bunte Kreis

Familienpflegewerk

Pflegedienst

Krankenkasse

Medizinischer Dienst

Grad der Behinderung

Neben dem Pflegegrad kann es sinnvoll sein, einen Grad der Behinderung (GdB) zu beantragen. Dieser wird im Schwerbehindertenausweis festgehalten und kann verschiedene Unterstützungen im Alltag ermöglichen.

Der GdB beschreibt, wie stark eine gesundheitliche Einschränkung das tägliche Leben beeinflusst. Er wird in Zahlen von 20 - 100 angegeben. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.

Wir mussten den GdB in Bayern bei ZBFS beantragen. Hier kann man Online direkt den Antrag ausfüllen. Es ist wichtig alle medizinischen Unterlagen vollständig einzureichen, den Alltag und die Einschränkungen realistisch darzustellen und ggf. bei Unklarheiten nachfragen.

Wir haben außerdem den GdB erst nach der Einstufung des Pflegegrades beantragt. Diesen kann man dort nämlich ebenfalls angeben. Desweiteren haben wir die Merkzeichen B und H und die rückwirkende Feststellung ab Geburt beantragt.

 

Was viele gesunde Menschen nicht sehen oder sehen wollen ist:

NICHT JEDE BEHINDERUNG IST SICHTBAR. Nur weil man nicht sehen kann, dass das Kind etwas hat, heißt es nicht automatisch, dass es gesund ist. Wir haben oft gesagt bekommen: "Hauptsache das Kind ist gesund" - ich denke diese Floskel kennt jeder. Aber gerade mit einem Kind mit Behinderung oder Krankheit kann dieser Satz sehr schmerzen.

 

Wir haben leider weder das Merkzeichen B noch H erhalten. Dafür aber 60% Behinderungsgrad rückwirkend ab Geburt. Bzgl. der Merkzeichen haben wir Widerspruch eingelegt und warten nun weiter ab.

 

Unsere Anlaufstellen waren hier:

SOMA e.V.

Der Bunte Kreis

ZBFS